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Wissen und Verfahren

Forensik, Hashwerte, Software und Untersuchungsverfahren verständlich erklärt

Dieser Wissensbereich beantwortet wiederkehrende Fachfragen rund um digitale Forensik: Was ein Hashwert beweist, welche Softwarelösungen es gibt, nach welchen Kriterien Untersuchungsverfahren ausgewählt werden, wie eine forensische Untersuchung abläuft und worauf es im Verdachtsfall ankommt. Technische Aussagen werden durch die jeweils genannten Primärquellen erläutert.

Fachlich geprüft: Armin Bender · Stand: 12.09.2026

Wie dieser Bereich zu lesen ist

Jeder Abschnitt beginnt mit einer kurzen, eigenständig verwertbaren Antwort. Die folgenden Absätze ordnen sie fachlich ein und nennen die Grenzen. Am Ende jedes Abschnitts stehen die Quellen, auf die sich die Aussagen stützen. Der Standort und die Untersuchungsräume von AQON INTELLIGENCE befinden sich in Krefeld; alle übrigen genannten Städte sind Einsatzorte, keine Niederlassungen.

Thema 1 von 8

Was ist digitale Forensik?

Digitale Forensik ist die gesicherte Erfassung, Untersuchung und Dokumentation digitaler Spuren auf Rechnern, mobilen Geräten und Datenträgern. Ziel ist eine nachvollziehbare Antwort auf eine klar definierte Fragestellung. Gearbeitet wird nach Möglichkeit an verifizierten Arbeitskopien und nicht am Original. Bei laufenden Systemen und bei Geräten, die keine unveränderte Sicherung zulassen, sind Veränderungen technisch unvermeidbar; sie werden begründet und dokumentiert. Was technisch nicht belegbar ist, wird als Grenze benannt und nicht durch Annahmen ersetzt.

Eine forensische Untersuchung beginnt mit der Frage, nicht mit dem Werkzeug. Erst wenn feststeht, was geklärt werden soll – etwa ein Zugriffszeitpunkt, eine kopierte Datei oder eine auffällige Anmeldung –, wird entschieden, welche Datenquellen relevant sind und in welcher Reihenfolge sie gesichert werden. Flüchtige Daten wie Arbeitsspeicherinhalte und aktive Verbindungen gehen beim Ausschalten verloren und werden daher, wenn möglich, zuerst erfasst.

Die eigentliche Analyse findet an einer gesicherten Arbeitskopie statt. Das Original wird, soweit dies technisch möglich ist, unverändert verwahrt, damit eine unabhängige Nachprüfung möglich bleibt; unvermeidbare Eingriffe werden dokumentiert. Das Ergebnis wird so dokumentiert, dass eine fachkundige dritte Person jeden Schritt vom Ausgangsmaterial bis zur Feststellung nachvollziehen kann.

Wichtig ist die Trennung der Ebenen: Ein technischer Befund beschreibt, was ein System aufgezeichnet hat. Die fachliche Einordnung erklärt, was dieser Befund bedeuten kann – und unter welchen Voraussetzungen. Ob ein Ergebnis in einem Verfahren verwertet wird, entscheiden ausschließlich Gerichte oder Ermittlungsbehörden.

Quellen: [1] · [2]

Thema 2 von 8

Was beweist ein Hashwert?

Ein Hashwert ist eine Prüfsumme, die aus einem Datenbestand berechnet wird. Stimmen der Hashwert vor und nach einer Sicherung überein, ist belegt, dass sich der Datenbestand zwischen beiden Zeitpunkten nicht verändert hat. Ein Hashwert beweist damit die Unverändertheit von Daten – nicht deren Inhalt, Herkunft oder Richtigkeit.

In der Praxis wird vor der Sicherung eines Datenträgers ein Hashwert des Originals gebildet und nach der Sicherung ein Hashwert der Kopie. Sind beide identisch, ist die Kopie bitgenau dem Original entsprochen. Verändert sich später auch nur ein einziges Bit, liefert die erneute Berechnung einen anderen Wert – die Veränderung wäre nachweisbar.

Verwendet werden kryptografische Verfahren wie SHA-256. Ältere Verfahren wie MD5 gelten als kollisionsanfällig und werden für die Integritätssicherung in der Forensik nicht mehr empfohlen; kommen sie aus historischen Gründen zum Einsatz, wird das dokumentiert.

Ein Hashwert sagt nichts darüber aus, wer Daten erstellt, verändert oder kopiert hat. Er beweist ausschließlich, dass zwei Datenbestände zum Zeitpunkt der Berechnung identisch waren. Alles Weitere ist Aufgabe der Auswertung und Dokumentation.

Quellen: [1] · [3]

Thema 3 von 8

Nach welchen Kriterien werden Untersuchungsverfahren ausgewählt?

AQON INTELLIGENCE wählt die Verfahren je Auftrag nach Fragestellung, vorliegendem Material und technischen Möglichkeiten aus. Eingesetzte Systeme und ihre Versionsstände werden je Auftrag dokumentiert.

Welche Sicherungs- und Auswertungsverfahren in Betracht kommen, hängt vom Gerätetyp, vom Betriebssystemstand, vom Zustand des Materials und von der konkreten Fragestellung ab. Automatisch erzeugte Hinweise werden fachlich geprüft und belegen für sich genommen weder einen Vorgang noch dessen Ausschluss.

Ergebnisse hängen von der Werkzeuggeneration und dem Versionsstand ab. Deshalb werden die eingesetzten Systeme und ihre relevanten Versionsstände je Auftrag festgehalten.

Kein Werkzeug garantiert ein Ergebnis. Unterstützungsumfänge ändern sich mit Modell, Betriebssystemstand und Verschlüsselung. Was ein System im Einzelfall nicht erfassen konnte, wird im Gutachten als Einschränkung benannt.

Thema 4 von 8

Softwarebeispiele aus der digitalen Forensik

Für die forensische Sicherung und Auswertung digitaler Daten stehen verschiedene spezialisierte Softwarelösungen zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise:

  • Cellebrite Inseyets und MOBILedit Forensic: Lösungen zur Sicherung und Auswertung von Daten unterstützter Mobilgeräte.
  • X-Ways Forensics und Autopsy: Werkzeuge zur Untersuchung digitaler Datenträger, Dateien und Dateisysteme.
  • Magnet Axiom: Eine Plattform zur Auswertung und Zusammenführung digitaler Spuren aus Computern, Mobilgeräten und Cloud-Quellen.

Welche Daten untersucht werden können, hängt unter anderem vom jeweiligen Produkt, der Softwareversion, dem Gerät und den technischen Zugriffsmöglichkeiten ab.

Diese Übersicht nennt beispielhaft Softwarelösungen am Markt und dient der allgemeinen fachlichen Information. Sie stellt keine Auflistung der bei AQON INTELLIGENCE eingesetzten Software dar. Aus der Nennung ergibt sich keine Herstellerpartnerschaft oder Herstellerzertifizierung.

Hersteller- und Projektinformationen: Cellebrite Inseyets – Produktinformationen des Herstellers · MOBILedit Forensic – Produktinformationen des Herstellers · X-Ways Forensics – Produktinformationen des Herstellers · Autopsy – Projektinformationen · Magnet Axiom – Produktinformationen des Herstellers

Thema 5 von 8

Wie läuft eine forensische Untersuchung ab?

Eine Untersuchung folgt einer festen Kette: Annahme und Dokumentation des Ausgangszustands, eindeutige Kennzeichnung des Materials, schreibgeschützte Sicherung mit Prüfsummen, Auswertung an der Arbeitskopie, dokumentierte Analyseschritte und ein Gutachten, das Befund, Einordnung und Grenzen trennt. Diese dokumentierte Übergabekette wird als Chain of Custody bezeichnet.

Bei der Annahme werden Übergabezeitpunkt, äußerer Zustand, Betriebszustand und vorhandene Kennzeichnungen festgehalten. Jedes Gerät erhält eine eigene Kennung; Seriennummern, IMEI und Modellbezeichnungen werden erfasst, damit spätere Aussagen einem konkreten Objekt zuzuordnen sind.

Die Sicherung erfolgt schreibgeschützt, wo immer das technisch möglich ist. Bei Systemen, die nur im laufenden Betrieb ausgelesen werden können, wird die dadurch bedingte Veränderung begründet und dokumentiert. Alle Übergaben und Zugriffe auf das Material werden protokolliert.

Das Gutachten beschreibt Auftrag, Methodik, Prüfschritte, technische Befunde und Ergebnisse verständlich und nachvollziehbar. Eine verbindliche Zusage zur gerichtlichen Verwertbarkeit kann nicht gegeben werden – das entscheiden die zuständigen Stellen. Die ausführliche Beschreibung der Beweissicherung steht auf der Seite Digitale Beweissicherung.

Quellen: [1] · [4] · [2]

Thema 6 von 8

Was ist im Verdachtsfall zu tun – und was nicht?

Bei einem Verdacht auf Spyware oder einen Sicherheitsvorfall gilt: das betroffene Gerät nicht weiter nutzen, nichts löschen, keine Aufräumprogramme ausführen und den Netzwerkzustand möglichst unverändert lassen. Einen Rechner nach einem Vorfall nicht vorschnell ausschalten, wenn flüchtige Daten gesichert werden sollen. Jede Änderung am Gerät kann Spuren überschreiben und die spätere Aussagekraft verringern.

Am Smartphone heißt das: keine vermeintlichen Reinigungs-Apps installieren, kein Zurücksetzen auf Werkseinstellungen, keine Updates, keine Testanrufe. Das Gerät sollte vom Heimnetz getrennt, aber nicht ohne Abstimmung ausgeschaltet werden – je nach Modell und Sperrstand ist der ausgeschaltete Zustand für eine spätere Sicherung ungünstiger. Notiert werden Zeitpunkt des Verdachts, beobachtete Auffälligkeiten und bisherige Handgriffe.

Am Rechner gilt dasselbe Prinzip: keine Bereinigungstools, keine manuellen Löschungen, keine Passwortänderungen am betroffenen System selbst. Ob ausgeschaltet werden soll, hängt von der Lage ab; laufende Systeme enthalten flüchtige Daten, die beim Ausschalten verloren gehen. Im Zweifel wird das Vorgehen kurz telefonisch abgestimmt, bevor gehandelt wird.

Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung und keine individuelle Gefahrenbeurteilung. Bei akuten Bedrohungen oder konkretem Abhörverdacht mit Sicherheitsrisiko sind zusätzlich die zuständigen Stellen einzubeziehen.

Quellen: [4] · [1]

Thema 7 von 8

Können gelöschte Daten und Nachrichten wiederhergestellt werden?

Eine Wiederherstellung kann möglich sein, ist aber nicht zugesichert. Entscheidend ist, ob verwertbare Datenreste noch vorhanden und technisch zugänglich sind. Ob sich gelöschte Dateien oder Nachrichten rekonstruieren lassen, wird am konkreten Datenbestand geprüft.

Bei der Untersuchung von Computer-Datenträgern können auch gelöschte Dateien und nicht zugeordnete Speicherbereiche berücksichtigt werden. Die SWGDE beschreibt diese Prüfung als einen möglichen Untersuchungsschritt; daraus folgt keine Erfolgsgarantie für ein bestimmtes Gerät.

NIST SP 800-88 Rev. 2 behandelt die sichere Bereinigung von Speichermedien. Die Veröffentlichung ist keine Zusage zur Wiederherstellbarkeit gelöschter Smartphone- oder Messenger-Daten.

Nach einer Erstanalyse wird benannt, welche Untersuchung im konkreten Fall realistisch möglich ist. Fehlt ein Fund, bedeutet das nicht zwingend, dass ein Inhalt nie existiert hat – er ist dann in den zugänglichen Daten nicht nachweisbar.

Weiterführend: Smartphone- und Tablet-Forensik · Datenrettung

Quellen: [2] · [5]

Thema 8 von 8

Welche Grenzen hat digitale Forensik?

Digitale Forensik zeigt, was ein System aufgezeichnet hat – nicht mehr. Verschlüsselte Datenbestände ohne Schlüssel bleiben unzugänglich, überschriebene Bereiche sind verloren, Protokolle werden nur begrenzt vorgehalten, und ein Benutzerkonto belegt eine Anmeldung, keine bestimmte Person. Ein negativer Befund heißt, dass in den zugänglichen Daten keine Hinweise gefunden wurden, nicht dass ein Vorgang ausgeschlossen ist.

Die häufigste technische Grenze ist Verschlüsselung. Ohne Kennwort, Wiederherstellungsschlüssel oder berechtigten Zugang lässt sich ein verschlüsselter Datenbestand nicht auswerten. Bei aktuellen Betriebssystemen kommen Herstellersperren und eingeschränkte Zugriffe auf Systembereiche hinzu; was ein Werkzeug erreicht, hängt von Modell, Versionsstand und Sicherungsverfahren ab.

Die zweite Grenze ist Zeit. Ereignisprotokolle, Verläufe und Zwischenspeicher werden zyklisch überschrieben. Je später eine Sicherung erfolgt und je länger ein betroffenes Gerät weiter genutzt wird, desto weniger ist noch vorhanden.

Die dritte Grenze betrifft die Zuordnung. Technische Spuren verbinden Vorgänge mit Geräten und Konten. Wer ein Gerät zu einem bestimmten Zeitpunkt bedient hat, ergibt sich daraus nicht allein; dafür sind weitere Umstände erforderlich, deren Würdigung nicht Aufgabe der technischen Untersuchung ist. Aus demselben Grund wird im Gutachten zwischen Befund, fachlicher Bewertung und offener Frage getrennt.

Weiterführend: IT-Forensik und digitale Spurensicherung · Digitale Beweissicherung

Quellen: [1] · [2]

Frage klären, bevor Spuren verloren gehen

Erreichbar Montag bis Freitag, 9 bis 19 Uhr.