AQON INTELLIGENCE UG (haftungsbeschränkt)
1. Vertragsgegenstand
Die AQON INTELLIGENCE UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Auftragnehmer“, führt die jeweils vereinbarten Aufträge in den Bereichen IT-Forensik, Fahrzeug-Screening und Lauschabwehr ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen der Bundesrepublik Deutschland aus.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, ist der Auftragnehmer bei der Durchführung des Auftrags nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden. Art, Umfang und Methodik der Durchführung bestimmt der Auftragnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten sowie der berechtigten Interessen des Auftraggebers.
Ist absehbar, dass die Kosten einer sachgerechten und erfolgversprechenden Durchführung außer Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen oder eine bestehende Kosten- oder Aufwandsvereinbarung voraussichtlich um mehr als 25 Prozent überschritten wird, holt der Auftragnehmer vor Entstehung weiterer Kosten die Zustimmung des Auftraggebers ein.
Nach Abschluss des Auftrags hat der Auftraggeber Anspruch auf einen zusammenfassenden mündlichen oder schriftlichen Abschlussbericht über die wesentlichen Ergebnisse. Ein Anspruch auf schriftliche Zwischenberichte besteht nur, sofern diese ausdrücklich vereinbart wurden.
2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle ihm bekannten und verfügbaren Informationen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich sind, vollständig, richtig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen sowie relevante Unterlagen auf Anforderung auszuhändigen.
Verletzt der Auftraggeber diese Mitwirkungspflichten, kann er sich nicht darauf berufen, dass zusätzliche Kosten für Untersuchungen entstanden sind, die Informationen betreffen, die ihm bekannt waren, dem Auftragnehmer jedoch nicht mitgeteilt wurden.
3. Umgang mit personenbezogenen Daten
Die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, soweit sie zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen entgegenstehen. Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie erhoben wurden.
4. Vergütung und Kosten
Sofern keine Pauschalvergütung vereinbart wurde, berechnet der Auftragnehmer seine Vergütung und Auslagen ab dem jeweiligen Bürostandort. Dies umfasst insbesondere Kosten für Vorbereitung, An- und Abreise, Durchführung des Auftrags, Besprechungen sowie Berichterstattung.
Ein vereinbarter Tagessatz umfasst eine Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag und eingesetztem Sachbearbeiter. Ein vereinbarter Stundensatz wird für jede angefangene Stunde berechnet.
Vergütungen, Auslagen und sonstige Kosten sind spätestens mit Vorlage des Abschlussberichts zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Beginn der Tätigkeit einen angemessenen Vorschuss auf die voraussichtlich entstehenden Kosten zu verlangen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags steht dem Auftragnehmer die anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu, mindestens jedoch die vereinbarte Grundvergütung. Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, verstehen sich alle Vergütungen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Sorgfaltspflichten und Haftung
Der Auftragnehmer führt den Auftrag mit der gebotenen Sorgfalt sowie nach bestem Wissen und Gewissen aus. Soweit der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung Dritte einsetzt, erfolgt deren Auswahl sorgfältig.
Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen bleibt unberührt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Technische Untersuchungen können durch Gerätezustand, Verschlüsselung, bauliche Gegebenheiten, Störquellen und andere nicht beeinflussbare Faktoren begrenzt sein. Ein bestimmter Untersuchungserfolg wird nicht geschuldet, sofern er nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Kündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Im Falle der vorzeitigen Beendigung gelten die Regelungen zur Vergütung und Kostenerstattung gemäß Ziffer 4 entsprechend.
Der Auftragnehmer ist zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber unzutreffende Angaben zum Auftragsgegenstand oder zu seinem berechtigten Interesse gemacht hat, der Auftrag gegen geltendes Recht verstößt, ein Interessenkonflikt besteht oder der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nachkommt.
7. Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags bekannt gewordenen Informationen Stillschweigen zu bewahren, soweit dies nicht der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags oder gesetzlichen Offenlegungspflichten entgegensteht.
8. Urheberrechte
Alle auf dieser Website veröffentlichten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder und Filme, unterliegen dem Urheberrecht. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist ohne ausdrückliche Zustimmung der AQON INTELLIGENCE UG (haftungsbeschränkt) nicht gestattet.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen und hat seinen Sitz in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.