Der Anlass ist selten ein Fund, sondern ein Muster: Verhandlungsdetails, die die Gegenseite kennt, ein Besprechungsraum, der außerhalb der Zeiten betreten wurde, ein Gerät, das niemand bestellt hat. Eine Prüfung soll klären, ob es dafür eine technische Erklärung gibt.
Auftragsklärung vor der Messung
Am Anfang steht die Frage, was geschützt werden soll und wovor. Ein Vorstandszimmer, in dem zweimal im Monat verhandelt wird, hat einen anderen Schutzbedarf als ein Großraumbüro. Zu klären sind Räume, Zeiträume, Zugangswege, Reinigungs- und Wartungszugänge, Umbauten der letzten Monate sowie die Frage, wer von der Prüfung wissen darf.
Der letzte Punkt ist praktisch bedeutsam: Eine angekündigte Prüfung verliert an Aussagekraft, wenn schaltbare Technik in dieser Zeit inaktiv bleibt.
Physische Sichtprüfung
Der aufwendigste und zugleich ergiebigste Teil ist die systematische Kontrolle des Raums: Steckdosen, Mehrfachverteiler, Netzteile, Rauchmelder, Leuchten, Zwischendecken, Bodentanks, Mobiliar, Bilderrahmen, Präsentationstechnik, Konferenztelefone, Fernbedienungen, USB-Zubehör.
Kontrolliert wird gegen den erwarteten Zustand: Passt das verbaute Bauteil zum Fabrikat, sind Schrauben frisch bewegt, verläuft die Verkabelung nachvollziehbar, gibt es Bauteile ohne dokumentierten Zweck. Auffälligkeiten werden fotografisch festgehalten und beschrieben, bevor etwas verändert wird.
Funk- und Spektrumanalyse
Mit einem Empfänger wird das Funkspektrum über den relevanten Frequenzbereich aufgenommen und mit dem Umgebungsbild verglichen. Gesucht wird nach Signalen, die sich nicht durch bekannte Infrastruktur erklären lassen: nicht zugeordnete WLAN- oder Bluetooth-Kennungen, Mobilfunkmodule ohne erkennbaren Träger, schmalbandige Aussendungen mit Bezug zur Raumakustik.
Die Grenzen sind bekannt und gehören in das Gutachten: Ein Gerät, das nur bei Sprache sendet, ist im leeren Raum unauffällig. Ein Rekorder ohne Sendeteil strahlt gar nichts ab. Ein Gerät, das seine Daten in vorhandenen Funkverkehr einbettet, ist im dichten Spektrum eines Bürogebäudes schwer abzugrenzen. Deshalb wird sowohl im Ruhezustand als auch unter simulierter Nutzung gemessen.
Leitungsgebundene Prüfungen
Neben dem Funkweg werden vorhandene Leitungen betrachtet: Telefonie- und Netzwerkverkabelung, Stromleitungen, Klingel- und Türsprechanlagen, Alarm- und Medientechnik. Geprüft werden unerwartete Abgriffe, zusätzliche Adernpaare, unbekannte Zwischenstücke sowie Signalanteile, die nicht zur genutzten Technik passen.
Auch die Medientechnik im Raum gehört dazu: Konferenzsysteme, Videobars, Sprachassistenten, IP-Kameras und Netzwerkdrucker sind reguläre Geräte mit Mikrofon oder Kamera. Häufiger als versteckte Technik ist eine unsauber konfigurierte vorhandene Anlage.
Nichtlineare Detektion und Thermografie
Ein nichtlinearer Detektor reagiert auf Halbleiterübergänge und kann elektronische Bauteile auch dann anzeigen, wenn sie ausgeschaltet sind. Das Verfahren ist nützlich bei Verdacht auf verbaute Technik in Wänden, Möbeln oder Verkleidungen, erzeugt aber in einer Büroumgebung viele erklärbare Anzeigen und ist deshalb kein Selbstläufer. Es wird eingesetzt, wenn die Raumsituation es sinnvoll macht, und nur dann im Gutachten als durchgeführt ausgewiesen. Gleiches gilt für thermografische Aufnahmen, die Wärmequellen hinter Verkleidungen sichtbar machen können.
Was eine Prüfung nicht leistet
Das Ergebnis beschreibt den untersuchten Bereich zum Zeitpunkt der Untersuchung. Wer nach der Prüfung Zutritt zum Raum hat, kann den Zustand ändern. Eine Prüfung ersetzt daher keine Zutrittsregelung, keine Besucherbegleitung und keine Absprachen zur Nutzung privater Geräte in Besprechungen. Ein Fund lässt sich nicht zusichern: Festgestellt werden kann nur, was im untersuchten Bereich mit den eingesetzten Verfahren erkennbar war. Ein unauffälliges Ergebnis ist kein Nachweis dafür, dass keine Überwachung stattgefunden hat.
Ein handelsüblicher Funkdetektor deckt einen kleinen Teil dieser Arbeit ab. Er zeigt starke, dauerhaft sendende Quellen in unmittelbarer Nähe an, unterscheidet aber nicht zwischen einer Funkmaus und einem Sender, erfasst keine passiven Rekorder und prüft keine Leitungen. Die häufige Folge ist eine Fehlanzeige in beide Richtungen.
Umgang mit einem Fund
Wird etwas gefunden, wird der Zustand zuerst dokumentiert: Position, Anschlussweg, Fotos, Beschreibung. Ob das Gerät entfernt, belassen oder gesichert wird, hängt vom weiteren Vorgehen ab – insbesondere davon, ob eine Anzeige beabsichtigt ist. Das unbedachte Abziehen eines Bauteils kann Spuren vernichten. Das Abhören des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ist strafbewehrt; die Bewertung eines Fundes obliegt den Strafverfolgungsbehörden.
Nächster Schritt
Sinnvoll ist ein Vorgespräch über eine Leitung, die nicht aus dem betroffenen Raum geführt wird, und die Klärung, welche Räume in welcher Reihenfolge geprüft werden. Bis dahin sollten Auffälligkeiten fotografiert, aber nicht verändert werden. Ablauf und Umfang einer Prüfung beschreibt die Seite zur Lauschabwehr und TSCM.
