Allgemeine Geschäftsbedingungen
AQON INTELLIGENCE UG (haftungsbeschränkt)
1. Vertragsgegenstand
Die AQON INTELLIGENCE UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer“) führt die jeweils vereinbarten Ermittlungs-, Abhörschutz- und IT-forensischen Aufträge ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen der Bundesrepublik Deutschland aus.
Wird der Auftragnehmer mit der Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Schuldners des Auftraggebers zum Zwecke der Forderungsdurchsetzung beauftragt, ist der Auftragnehmer weder berechtigt noch verpflichtet, Forderungen für den Auftraggeber oder für Dritte einzuziehen.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, ist der Auftragnehmer bei der Durchführung des Auftrags nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden. Die Art, der Umfang und die Methodik der Durchführung bestimmt der Auftragnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten sowie der berechtigten Interessen des Auftraggebers.
Ist absehbar, dass die Kosten einer sachgerechten und erfolgversprechenden Durchführung des Auftrags außer Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen oder eine bestehende Kosten- oder Aufwandsvereinbarung voraussichtlich um mehr als 25 % überschritten wird, ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, vor Entstehung weiterer Kosten die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
Nach Abschluss des Auftrags hat der Auftraggeber Anspruch auf einen zusammenfassenden mündlichen oder schriftlichen Abschlussbericht über die wesentlichen Ergebnisse der Tätigkeit. Ein Anspruch auf schriftliche Zwischenberichte besteht nur, sofern diese ausdrücklich vereinbart wurden.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Identität vertraulicher Informations- und Auskunftspersonen offenzulegen, sofern im Einzelfall überwiegende Interessen an der Geheimhaltung bestehen.
2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle ihm bekannten und verfügbaren Informationen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich sind, vollständig, richtig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen sowie relevante Unterlagen auf Anforderung auszuhändigen.
Verletzt der Auftraggeber diese Mitwirkungspflichten, kann er sich nicht darauf berufen, dass zusätzliche Kosten für Ermittlungen entstanden sind, die Informationen betreffen, die ihm bekannt waren, dem Auftragnehmer jedoch nicht mitgeteilt wurden.
3. Umgang mit personenbezogenen Daten
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten Dritter ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), erfolgt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, soweit sie zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen entgegenstehen.
Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie erhoben wurden. Eine unbefugte Weitergabe oder Veröffentlichung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
4. Vergütung und Kosten
Sofern keine Pauschalvergütung vereinbart wurde, berechnet der Auftragnehmer seine Vergütung und Auslagen ab dem jeweiligen Bürostandort. Dies umfasst insbesondere Kosten für Vorbereitung, An- und Abreise, Durchführung des Auftrags, Besprechungen sowie Berichterstattung.
Ein vereinbarter Tagessatz umfasst eine Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag und eingesetztem Sachbearbeiter. Ein vereinbarter Stundensatz wird für jede angefangene Stunde berechnet.
Vergütungen, Auslagen und sonstige Kosten sind spätestens mit Vorlage des Abschlussberichts zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Beginn der Tätigkeit einen angemessenen Vorschuss auf die voraussichtlich entstehenden Kosten zu verlangen.
Ist eine Auslagenpauschale vereinbart, wird diese mit Abschluss des Auftrags fällig. Eine Verrechnung mit der Vergütung erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und nur, soweit die Vergütung die Auslagenpauschale übersteigt.
Bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags, unabhängig vom Grund, steht dem Auftragnehmer die anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu, mindestens jedoch die vereinbarte Grundvergütung.
Eine vereinbarte Auslagenpauschale wird im Falle der vorzeitigen Beendigung nicht erstattet. Wurde keine Auslagenpauschale vereinbart, besteht Anspruch auf vollständige Erstattung der bis dahin entstandenen Kosten.
Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, verstehen sich alle Vergütungen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Eine vereinbarte Erfolgsvergütung bleibt auch bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags geschuldet, sofern der Erfolg auf Leistungen des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
Verhindert der Auftraggeber den Eintritt der Erfolgsbedingung, insbesondere durch vorzeitige Kündigung trotz absehbaren Erfolgs, gilt der Erfolg gemäß §§ 158 ff. BGB als eingetreten.
5. Sorgfaltspflichten und Haftung
Der Auftragnehmer führt den Auftrag mit der gebotenen Sorgfalt sowie nach bestem Wissen und Gewissen aus. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Soweit der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung Dritte einsetzt, erfolgt deren Auswahl sorgfältig. Eine Haftung für das Verhalten dieser Dritten wird nicht übernommen.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Ermittlungsergebnisse auch auf Angaben von Auskunftspersonen beruhen können, deren Richtigkeit nicht in jedem Fall überprüfbar ist. Eine Haftung für daraus resultierende Risiken ist ausgeschlossen.
Bei Personenschutz- oder Sicherheitsaufträgen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers oder begünstigter Dritter sowie für Sachschäden.
Bei der Erstellung von Sicherheits- oder Schutzkonzepten übernimmt der Auftragnehmer eine Gewährleistung für technische Einrichtungen nur, sofern diese vom Auftragnehmer selbst geliefert wurden. Anderenfalls beschränkt sich die Haftung auf die fachliche Eignung des Konzepts.
6. Kündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Im Falle der vorzeitigen Beendigung gelten die Regelungen zur Vergütung und Kostenerstattung gemäß Ziffer 4 entsprechend.
Der Auftragnehmer ist zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber unzutreffende Angaben zum Auftragsgegenstand oder zu seinem berechtigten Interesse gemacht hat, der Auftrag gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstößt, ein Interessenkonflikt besteht oder der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nachkommt.
7. Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags bekannt gewordenen Informationen Stillschweigen zu bewahren, soweit dies nicht der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags oder gesetzlichen Offenlegungspflichten entgegensteht.
8. Urheberrechte
Alle auf der Website veröffentlichten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder und Filme, unterliegen dem Urheberrecht. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Custos UG (haftungsbeschränkt) nicht gestattet.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen und hat seinen Sitz in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.